Kooperationsvereinbarung

zwischen

Care Compass Comatchs
Butzweilerhofallee 3
50829 Köln
Vertreten durch: Elsa Kuitchoua
– nachfolgend „Vermittlungsträger" –

und

Wird mit den Angaben unten ausgefüllt.
– nachfolgend „Arbeitgeber" –

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

§ 1 Zweck des Vertrages
  1. Die Kooperationspartner legen großen Wert auf eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Motiv der Vorbereitung, Koordination und Abwicklung von Ausbildungsverträgen internationaler Bewerber.
  2. Das zentrale Ziel ist die adäquate Beratung und Begleitung während des Bewerbungsprozesses, die vor allem Menschen aus dem Ausland eine einfache Eingliederung in das Arbeitsleben ermöglichen soll.
  3. Ein weiteres Ziel dieser Kooperationsvereinbarung ist eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Vermittlungsträger und dem Arbeitgeber. Der Vertrag regelt die Bedingungen für die Vermittlung von Auszubildenden durch den Vermittlungsträger.
§ 2 Leistungen des Arbeitgebers
  1. Der Arbeitgeber bindet sich, aktiv am Auswahlprozess mitzuwirken, insbesondere eingehende Kandidatenprofile sorgfältig zu prüfen, zeitnah Rückmeldungen zu geben sowie an Auswahlgesprächen teilzunehmen, um eine geeignete Besetzung der Ausbildungsstellen sicherzustellen.
  2. Der Arbeitgeber leistet während des gesamten Vermittlungsprozesses eine kontinuierliche, fristgerechte und verbindliche Kommunikation sicherzustellen, insbesondere durch zeitnahe Rückmeldungen sowie die aktive Mitwirkung an der Entscheidungsfindung und die Ausbildungs-Vertragsvorbereitung und Einhaltung vereinbarter Fristen.
§ 3 Leistungen des Vermittlungsträgers
  1. die Rekrutierung nach definierten Kriterien des Arbeitgebers,
  2. die Vorqualifizierung der fachlichen Eignung der Bewerbung,
  3. die Bewertung der Lernfähigkeit und des allgemeinen Verständnisses der Fachkraft,
  4. die selbständige und eigenverantwortliche Überprüfung der Schul-, Bildungsabschlüsse, Lebensläufe sowie der Examina und Sprachzertifikate der potenziellen Pflegefachkräfte auf ihre Plausibilität, Authentizität und Ordnungsgemäßheit sowie Anerkennungsfähigkeit durch die Behörden der BRD,
  5. die selbständige und eigenverantwortliche Organisation bzw. Vermittlung des erforderlichen Sprachniveaus B2 einschließlich des Erwerbs eines anerkannten Sprachzertifikats einer anerkannten Stelle (Goethe-Institut, telc GmbH, ÖSD, ELC) sowie Überprüfung des erworbenen Zertifikats auf die Anerkennungsfähigkeit durch die Behörden der BRD,
  6. die regelmäßige Kommunikation mit den Kandidaten, um Motivation und Engagement zu gewährleisten,
  7. das Sammeln und Verarbeiten aller erforderlichen Dokumente für das Anerkennungsverfahren,
  8. die Organisation von Vorbereitungskursen und Workshops auf das Vorstellungsgespräch und der Arbeit in der Pflege in Deutschland,
  9. die Übersetzung und Beglaubigung von Zertifikaten, das Veranlassen von integrativen Workshops zum Thema Leben und Alltag in Deutschland,
  10. die Verwaltung des Voranerkennungsverfahrens und der Visumanträge; die Organisation der Krankenversicherung, die Organisation der Belehrungen von Arbeitsschutz, Brandschutz und des Infektionsschutzes,
  11. die Organisation der Reisekoordination und Buchung des Fluges, die Organisation des Transfers der Pflegefachkraft zum Abflugort, die Abholung vom Flughafen und Begleitung zu den Ämtern, Eröffnung des Bankkontos,
  12. die Wohnungsfindung und Wohnungseinrichtung der Bewerbung,
  13. das Veranlassen von Nachsorge-Gesprächen mit der Fachkraft nach der Ankunft in der BRD und
  14. Integrationsprogramm durch pädagogische Begleitung mindestens 6 Monate (Freizeitgestaltung, Einleben in Deutschland etc.).
§ 4 Vergütung

Für die Vermittlung der Auszubildenden fallen für den Arbeitgeber keine Kosten an.

§ 5 Datenschutz
  1. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Arbeitgeber, so ist der Vermittlungsträger verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
  2. Der Vermittlungsträger gibt ohne die vorherige schriftliche Zustimmung keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO an Dritte weiter.
§ 6 Vertragsdauer / Kündigung
  1. Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und endet mit einer schriftlichen Kündigung.
  2. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7 Vertragssprache

Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache abgefasst. Die deutsche Fassung ist die allein rechtsverbindliche Fassung.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Vermittlungsträger-Sitz.
§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 10 Salvatorische Klausel

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig sind oder sich als nicht durchführbar erweisen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung wird so ergänzt oder ersetzt, dass der ursprünglich gewollte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Für den Fall, dass diese Vereinbarung Lücken enthält oder dass sich bei der Anwendung dieser Vereinbarung nicht geregelte, aber regelungsbedürftige Umstände herausstellen, werden die Parteien zur Ausfüllung der Lücke oder zur Regelung des Umstands eine angemessene und rechtlich zulässige Bestimmung akzeptieren, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung die Lücke erkannt oder den regelungsbedürftigen Umstand vorhergesehen hätten. Bis zu einer solchen ergänzenden Vereinbarung sind die Parteien verpflichtet, sich so zu verhalten, als sei eine solche Erklärung bereits in Kraft.

Angaben des Arbeitgebers

Bitte füllen Sie alle Felder aus, bevor Sie unterschreiben.

Unterschrift Arbeitgeber

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